Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (1.1.2012) wurde die Grundlage für einen neuen Versorgungssektor der „ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ geschaffen. In diesen sollen künftig ambulante, hochspezialisierte Leistungen wie zum Beispiel die Behandlung seltener Erkrankungen integriert werden. Sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser sollen – bei entsprechender Qualifikation – in diesem Sektor künftig zu identischen Rahmenbedingungen tätig werden können, so die Absicht des Gesetzgebers.

Der Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. sieht sich als fachgruppenübergreifende Interessensvertretung der Ärzte, deren Leistungen potentiell der neuen Versorgungsebene zuzuordnen sind. Grundsätzlich ist die Neufassung des § 116b SGB V als eine historische Chance für die niedergelassenen hochspezialisierten Ärzte zu bewerten, denn einige aktuell vorhandene Defizite an der Sektorengrenze ambulant / stationär werden durch die Neuregelung behoben oder zumindest verbessert. Es bietet sich die einmalige Chance, hochspezialisierte Leistungen aus dem Budgetkonzept zu lösen und leistungsgerecht nach Aufwand zu honorieren. In einigen Punkten versagt der Gesetzesentwurf jedoch darin, aktuelle Probleme zu beheben oder wirft sogar neue auf. Unsere Forderungen im Überblick:

  • Verpflichtender Facharztvorbehalt und Prinzip der persönlichen Leistungserbringung für alle Leistungserbringer in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung zumindest für die gesicherte Diagnosestellung und die leitende Therapieentscheidung
  • Sicherung einer adäquaten Qualifikations- und Qualitätsprüfung durch die erweiterten Landesausschüsse zum Beispiel durch Beauftragung geeigneter Dritter
  • Kurzfristige Erarbeitung einer neuen Gebührenordnung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung mit Elementen einer qualitätsorientierten Vergütung (P4P)
  • Entwicklung pragmatischer Instrumente zur Sicherung der Indikationsstellung mittels einer unbürokratischen elektronischen Dokumentation
  • Definition von Schnittstellen für die unkomplizierte Datenübermittlung aus den Arztinformationssystemen und verpflichtende Vorgabe für alle Softwareanbieter durch die KBV
  • Vermeidung einer Zersplitterung der Versorgungslandschaft durch Schaffung einer einheitlichen Datenbasis zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung unter Berücksichtigung des Sozialdatenschutzes
  • Förderung der Versorgungsforschung bezüglich ambulanter spezialfachärztlicher Leistungen durch Datenbereitstellung an Universitäten und Fachgesellschaften
  • Faire Regelung zur Bereinigung der Gesamtvergütung der KVen, die nicht zu Lasten der versorgenden Fachärzte und der Hausärzte gehen
  • Kurzfristige Schaffung einer vertrauenswürdigen Abrechnungsstruktur für den neuen Versorgungsbereich z.B. durch Krankenkassen oder deren Vertragspartner bei Selektivverträgen

Zum ausführlichen Positionspapier zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung