Niedergelassene und Klinikärzte stärker vernetzen

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München, 31. März 2015: Auch Krankenhausärzte, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen, haben künftig Stimmrecht im Bundesverband ASV. Das gab der Vorstand des Verbands heute in München bekannt. Die Mitgliederversammlung hatte im Dezember letzten Jahres eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, die nun im Vereinsregister eingetragen wurde.

Bislang konnten im Bundesverband ausschließlich niedergelassene Ärzte, die hochspezialisierte Leistungen erbringen, ordentliches Mitglied werden. Klinikärzten und anderen Interessierten stand eine außerordentliche Mitgliedschaft ohne Stimmrecht in der Mitgliederversammlung offen. „Die Änderung ist für uns ein wichtiges Signal, dass wir die Kooperation auf Augenhöhe, die die ASV fordert, auch im Verband leben“, betonte Verbandsvorstand Axel Munte.