Bereits laufende Projekte, z.B. im Rahmen von Selektivverträgen mit Kassen, sollen im Innovationsfonds grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Solche Projekte können sich jedoch mit Anpassungen und Weiterentwicklungen bewerben – insbesondere dann, wenn geplante Änderungen zu einer Skalierbarkeit und/oder Evaluierbarkeit der Projekte beitragen.